Informationsbrief September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den September 2021. Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Bei kleinen Fotovoltaikanlagen gewährt die Finanzverwaltung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag. Die Folge der Liebhaberei auf Antrag ist, dass in allen offenen Veranlagungszeiträumen keine Gewinne versteuert werden müssen. Allerdings sind auch keine Verluste verrechenbar.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben bundesweit zahlreiche Todesfälle verursacht und extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur und am Hab und Gut der Menschen angerichtet. Die jeweiligen Finanzverwaltungen haben schnell reagiert und Mitte Juli steuerliche Entlastungsmaßnahmen veröffentlicht, die bereits erweitert wurden.
  • Beim Investitionsabzugsbetrag wurde der dreijährige Investitionszeitraum auf fünf Jahre (Bildungsjahr 2017) bzw. auf vier Jahre (Bildungsjahr 2018) verlängert. Diese gesetzliche Verlängerung ist der Coronapandemie geschuldet.
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab 1.4.2021 sowie ab 1.4.2022 geltend gemacht werden können.

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Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2021.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei