Informationsbrief Juli 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Juli 2021. Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage eines Steuerpflichtigen (Rentenbezug seit 2007) wegen einer Doppelbesteuerung der Rentenabgewiesen. Nach der Entscheidung dürften allerdings spätere Rentenjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein. Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, sich nach der Bundestagswahl mit etwaigen Änderungen zu beschäftigen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Für international agierende umsatzsteuerliche Unternehmer treten zum 1.7.2021 umfangreiche Änderungen im Bereich des E-Commerce in Kraft. Zu beachten sind hier auch die Neuregelungen zum Fernverkauf (bisher Versandhandel).
  • Wegen der Coronapandemie bestehen Probleme bei der Saisonbeschäftigung (insbesondere in der Landwirtschaft). Daher wurde die zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung für den Zeitraum vom 1.3.2021 bis zum 31.10.2021 auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen ausgeweitet.
  • Mit der Corona-Prämie können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Aktuell wurde die Zahlungsfrist erneut verlängert – und zwar vom 30.6.2021 bis zum 31.3.2022.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2021.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei