Informationsbrief Mai 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Mai 2022. Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof vor einiger Zeit die Frage vorgelegt, ob der Organträger (so wie es das deutsche Umsatzsteuergesetz vorsieht) oder vielmehr der Organkreis bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Umsatzsteuer schuldet. Inzwischen liegen die Schlussanträge der Generalanwältin vor. Sollte der Europäische Gerichtshof der darin ausgeführten Sichtweise folgen, könnte dies immense Auswirkungen für den deutschen Fiskus haben. Daher ist zu empfehlen, etwaige Umsatzsteuer-Festsetzungen vorerst offenzuhalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Für die Leistung eines Statikers kann eine Steuerermäßigung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann nicht gewährt werden, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.
  • Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.
  • Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben neue Anforderungen an das Zusätzlichkeitserfordernis für beitragsfreie Arbeitgeberleistungen festgelegt. Da sie sich dabei an dem Steuerrecht orientiert haben, ist die Sichtweise nun restriktiver als bisher.

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Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2022.

Ferner erhalten Sie ein weiteres Sonderrundschreiben zur Grundsteuerreform.

Mit der html-Versionen kommen Sie schnell zu den Themenbereichen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sofern Sie das monatliche Rundschreiben nicht mehr beziehen möchten, lassen Sie uns dies mit einer kurzen Mitteilung an  info@vs-stb.de mit dem Betreff „bitte löschen“ wissen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei