Informationsbrief Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wünschen Ihnen allen ein gutes, vor allem gesundes, Jahr 2026.

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Januar 2026.

Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, in dem die Finanzverwaltung vor allem auf mögliche Fehler eingeht und dabei drei Fehlerarten unterscheidet.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das setzt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Im Streitfall scheiterte ein Abzug bei der Ehefrau, weil der Ehemann die Wohnung angemietet hatte und auch die Miete von seinem Konto bezahlte.

  • Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzuerkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Das Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ hat der Bundesfinanzhof jüngst präzisiert.

  • Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs obliegt es daher dem Steuerpflichtigen, aus den angeforderten Mails solche E-Mails herauszufiltern und dem Prüfer nicht vorzulegen, die keine Steuerrelevanz haben.

 Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2026.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei