Informationsbrief Oktober 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Oktober 2024.

Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Spätestens ab 2025 müssen Banken bei Währungsgewinnen aus verzinslichen Fremdwährungskonten Abgeltungsteuer i. H. von 25 % einbehalten und dies in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Die Zeit, als solche Konten oft „unter dem Radar“ des Finanzamts liefen, ist damit vorbei.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wird ein Grundstück teilentgeltlich (z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge) innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist übertragen, führt dies nach bisheriger Sichtweise hinsichtlich des entgeltlichen Teils zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft. Das Finanzgericht Niedersachsen sieht dies aber anders und damit steuerzahlerfreundlicher.
  • Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich jüngst mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen befassen. Es entschied: Vorauszahlungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie marktüblich sind – und dies ist eine Anzahlung „ins Blaue hinein“ ohne jegliche Aufforderung des Leistungserbringers nicht.
  • Für Aussetzungszinsen gilt ein Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % pro Monat). Diese Höhe hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2024.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei