Informationsbrief November 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den November 2023. Wichtige Themenbereiche sind u.a.
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Und noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann.
- Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im
Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.
- Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt.
Ferner überlassen wir Ihnen ein Sonderrundschreiben zu Jahresende 2023.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.
Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei