Informationsbrief Juli 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
angefügt erhalten Sie – leider etwas verspätet – das Monatsrundschreiben für den Juli 2025
Wichtige Themenbereiche sind u.a.
Anfang Juni 2025 hat die Bundesregierung einen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Geplant sind u. a. Steueranreize für betriebliche E-Autos, wonach im Anschaffungsjahr bereits
75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Dem Vernehmen nach soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die gesetzlichen Altersrenten steigen zum 1.7.2025 um 3,74 %. Rentner sollten dabei beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann.
- Der Bundesfinanzhof hat die Sichtweise der Vorinstanz (leider) bestätigt: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.
- Vor allem Gebrauchtwagenhändler beanspruchen oft die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung. Dabei geht es, so der Bundesfinanzhof, zulasten des Steuerpflichtigen, wenn nicht feststeht, ob die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Zweifeln sind hier also durchaus Nachforschungen angebracht.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2025.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.
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Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei