Informationsbrief Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für Januar 2021. Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abzielten, sind daneben weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27.11.2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2020 ist demgegenüber noch nicht in „trockenen Tüchern“.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. Neuigkeiten gibt es insbesondere zur Novemberhilfe und zur neuen Überbrückungshilfe III.
  • Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein – und das gilt auch für eine Freiberufler-Personengesellschaft. Welche Besonderheiten hier bestehen, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
  • Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 1.1.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2021.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens sowie einen guten Rutsch ins Neue Jahr – bleiben Sie einfach gesund.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei