Informationsbrief Dezember 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Dezember 2021. Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit jährlich 6 % ist verfassungswidrig. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun geregelt, wie die Finanzämter bis dahin verfahren werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen fällt die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims aber nicht darunter.
  • Mit Wirkung ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften erstmals zur Körperschaftsteuer optieren. Zu Anwendungsfragen der gesetzlichen Neuregelung gibt es nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
  • Haben Unternehmer keinen Nachfolger in der Familie, ist die Suche unter den leitenden Mitarbeitern zumindest eine Option. Zu den steuerlichen Auswirkungen einer unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte hat nun das Finanzgericht Sachsen-Anhalt Stellung bezogen.

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Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2021.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei