Informationsbrief April 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den April 2021. Wichtige Themenbereiche sind u.a.
Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale profitieren.
- Mitte Januar hatte sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer auf eine Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter (z. B. Computer) verständigt. Die Umsetzung sollte durch eine untergesetzliche Regelung schnell verfügbar gemacht werden. Obwohl einige Bundesländer eine Regelung durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ablehnten und eine gesetzliche Regelung präferierten, ist ein entsprechendes Schreiben nun veröffentlicht worden.
- Existenzgründer müssen einige steuerliche Neuerungen beachten. Zu der elektronischen Übermittlungspflicht des Gründerfragebogens und der ausgesetzten Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2021.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.
Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei