Informationsbrief August 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
angefügt erhalten Sie – leider etwas verspätet – das Monatsrundschreiben für den August 2025
Wichtige Themenbereiche sind u.a.
Um die oft lange andauernden Betriebsprüfungen zu beschleunigen, wurden einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zu beachten ist hier u. a. das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird es nicht oder nicht hinreichend erfüllt, wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Der Bundesrat hat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” am 11.7.2025 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit „in trockenen Tüchern“.
- Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, ist ein Sonderausgabenabzug des Mietwerts nach der Verwaltungsmeinung ausgeschlossen. Dieser Ansicht hat aber nun das Finanzgericht Nürnberg widersprochen.
- Werden Sparmenüs (z. B. Getränk, Burger und Pommes frites) zu einem einheitlichen Gesamtpreis zum Verzehr außer Haus verkauft, gilt für das Getränk ein Umsatzsteuersatz von 19 %, die Speisen werden ermäßigt zu 7 % besteuert. Es muss also eine sachgerechte Aufteilung erfolgen – und hierzu hat der Bundesfinanzhof jüngst Stellung bezogen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2025.
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Ihre Steuerkanzlei