Informationsbrief Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Januar 2025

Wichtige Themenbereiche sind u.a.

Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält aber auch einen positiven Teil: Im Gegenzug sind nämlich die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Unter gewissen Voraussetzungen gewährt der Fiskus bei einer energetischen Gebäudesanierung eine Steuerermäßigung. Diese kann aber bei einer Ratenzahlung erst dann beansprucht werden, wenn der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt worden ist.
  • Wird im Zuge der Steuererklärung erstmalig eine Anlage V abgegeben, fordert das Finanzamt oft die Mietverträge an. Hiergegen wehrte sich nun ein Vermieter mit folgender Begründung: Die Offenlegung sei im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne vorherige Einwilligung der Mieter nicht möglich
    – allerdings ohne Erfolg.
  • Für den Bundesfinanzhof ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten hotovoltaikanlagen rechtmäßig ist. Er hat in dem Streitfall daher Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2025.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr und möchten Sie darauf hinweisen, dass unser Büro vom 23.12. bis 31.12. geschlossen sein wird. Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.

Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei