Informationsbrief November 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den November 2024.
Wichtige Themenbereiche sind u.a.
Die aktuelle Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen macht auf eine Steuerfalle bei der vorweggenommenen Erbfolge aufmerksam: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Vermieten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen erst als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ob dies (immer noch) zutreffend ist, muss nun der Bundesfinanzhof klären.
- Das Bundesfinanzministerium hat auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs reagiert und erkennt inkongruente Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft
unter bestimmten Voraussetzungen an. Somit besteht nun Sicherheit bei etwaigen Gestaltungen.
- Für 2025 liegen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung vor. Mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2024.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.
Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei