Informationsbrief Mai 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Mai 2023. Wichtige Themenbereiche sind u.a.
Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Unangemessenheit liegt aber vor, wenn die Gestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Das mussten Eltern erfahren, die ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellten, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist.
- Eine (steuermindernde) Rückstellung für Mitarbeiterboni ist auch ohne Rechtsanspruch möglich. Erforderlich ist, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.
- Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft geändert. Immer noch unklar ist jedoch, ob die deutsche Handhabung rechtens ist, wonach Innenumsätze nicht besteuert werden.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2023.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.
Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei