Informationsbrief Juli 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
angefügt erhalten Sie das Monatsrundschreiben für den Juli 2022. Wichtige Themenbereiche sind u.a.
Der Bundesrat hat sowohl dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz als auch dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Zudem wurden die Erhöhung des Mindestlohns und die Anhebung der Grenze für Minijobs zum 1.10.2022 beschlossen. Wichtige Steuervorhaben der Ampel-Koalition sind somit in „trockenen Tüchern“.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Leben Eltern in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, kann der Kinderfreibetrag bei minderjährigen Kindern nicht von einem auf den anderen Elternteil übertragen werden. So lautet ein wenig erfreuliches Urteil des Bundesfinanzhofs.
- Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem umfangreichen Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token geäußert. Neben diesem Schreiben gilt es aber auch, die weitere Entwicklung zu beobachten. So ist z. B. beim Bundesfinanzhof ein interessantes Verfahren anhängig.
- Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Bei einer Umsatzsteuerpflicht können sich Sportvereine nicht auf eine aus dem EU-Recht abgeleitete Steuerfreiheit berufen. Daher haben die Richter an den Gesetzgeber appelliert, Leistungen im Bereich des Sports weitergehend als bisher von der Umsatzsteuer zu befreien.
.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2022.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Monatsrundschreibens.
Sie können sich das monatliche Rundschreiben auch direkt per Mail schicken lassen. Melden Sie sich hierfür hier im Bereich „Service“ an.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Steuerkanzlei